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Compliance-Verstoß melden

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OBG Gruppe, die Geschäfts­leitung sowie externe Dritte (sog. Hinweisgeber) haben das Recht, Verstöße gegen geltendes Recht, gesetzliche Regelungen und Regelwerke der OBG der Ombudsstelle mitzuteilen. Zu diesem Zweck haben Sie hier die Möglichkeit, gänzlich anonym mit der Ombudsstelle der OBG Kontakt aufzunehmen.

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